Archiv von Monat: November 2009

 

Film Tokyo Decadence

Heute mal einen Filmtipp, so etwas wie ein Klassiker. Es geht um den Film Tokyo Decadence (auch unter Tokio Dekadenz bzw. in der überarbeiteten Version unter Tokyo Decadence uncut).

Die Handlung ist schnell erzählt. Es geht um eine junge Frau, die unglücklich verliebt ist. Ihren Unterhalt verdient sie damit, über eine Agentur sexuelle Dienstleistungen im BDSM-Bereich anzubieten. Trotz Zuhilfenahme auch unkonventioneller Mittel, bleibt ihre Liebe unerwidert.

Gleichzeitig soll dieser Film ein Blick in eine Gesellschaft sein, in dem nur die eigene Ziele zählen und der Mensch zu einer Sache herabgestuft wurde. Dabei werden vor allem Session aus dem D/s-Bereich gezeigt, in geringerem Maße auch aus dem SM-Bereich.

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Ringträger

Chat: (von engl. to chat „plaudern, unterhalten“) Chat bezeichnet eine elektronische Kommunikation

zwischen Personen in Echtzeit, meist über das Internet. Die Kommunikation findet über die Tastatur statt

und das Gegenüber kann nur das Geschriebene sehen. Es liegt also in der Natur der Sache, dass man sich

in Chats nie sicher sein kann, ob das Gegenüber auch wirklich das ist, wofür er/sie sich ausgibt. So kann es

zum Beispiel vorkommen, dass man mit einem Mann spricht, der sich für eine Frau ausgibt. Oft geben sich

Chatter in Chats einen neuen Namen, der etwas über sie aussagt.


Er nannte sich im Chat Ringträger. Babette gefiel der Name ausgesprochen gut. Männer mit Ringen waren ihrer Meinung nach gepflegt, achteten auf ihr Äußeres, gingen regelmäßig zum Frisör, betrieben Kosmetik, trugen Kettchen und Sonnebrille, waren gebräunt und muskulös.

Babette nannte sich Barbie84. Barbies waren schlank, anmutig, wohlgeformt, hatten lange, blonde Haare, ein ansprechendes Äußeres, blaue Augen, nicht zu dunkle Haut, trugen Schuhe mit hohen Absätzen und waren einfach ein Hingucker.

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Eine Gerichtsentscheidung

diesmal habe ich die Gerichtsentscheidung des Bundesverfassungsgericht 1 BvR 1107/09 für euch herausgesucht. Eine Entscheidung die eigentlich nichts mit dem BDSM-Bereich zu tun hat. Sonderen es geht hier um eine Straftat. Ebenso geht es um die Frage was ein höheren Stellenwert hat, das Informationsinteresses innerhalb der Medienberichterstattung oder der Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes. Aber es gibt interessante Aspekte in der Urteilsbegründung. Ich fand jedenfalls vor allem die Randnummern 25 und 26 sehr interessant.